Juli 3, 2026

Sozialdarwinismus für die Heimatfront oder: Inkompetenz als Regierungsprogramm

Die angeblich „große“ Koalition aus CDU, CSU und SPD, die nur regieren kann, weil eine andere Partei mutmaßlich rechtswidrig vom Eintritt in den Bundestag abgehalten worden ist, hat sich mit der jüngsten Gesundheitsreform, die keine Reform, sondern eine mittlere Katastrophe für zukünftige Erkrankte ist, ein historisches Denkmal in Politikunfähigkeit und Missmanagement gesetzt. Herzlichen Glückwunsch! Offensichtlich ist die Politik in persona des „Staatsadels“ (Pierre Bourdieu) zunehmend unfähig, nicht nur eine klare Problemanalyse über Bedingungen und Verhältnisse der Kranken- und Gesundheitspolitik zustande zu bringen, sondern generell völlig desorientiert, auf die Probleme der Bürgerinnen und Bürger angemessene Antworten zu geben. Um diese breite Anschuldigung zu verdeutlichen, ist es notwendig, anhand einer ganz konkreten Regelung die Sinn- und Orientierungslosigkeit politischer Maßnahmenbündel des GKV-Kürzungsgesetzes deutlich zu machen. Dies wird hier getan anhand der rückwärtsgewandten Veränderungen bezüglich der Krankenversicherung und insbesondere des Prozederes der (zukünftigen) Krankmeldung von Versicherten, die neuen Regelungen und Verschärfungen unterlegt worden ist. Vermutlich, um Stärke zu zeigen, spricht man nur noch landauf, landab in Mainstream-Organen und in Boulevardzeitungen von der sogenannten „Merzreform“ (BILD-Zeitung vom 03.06.26), wobei man besser von einer sogenannten SchMERZreform sprechen sollte, deren Kern ist, einen Sozialdarwinismus für die Heimatfront im kommenden Krieg gegen Russland zu etablieren (das ist ein anderes Thema).

Schon bereits im Vorfeld der Reform- oder Kürzungsdebatten bzw. Kürzungsidiotien für das Gesundheitswesen (die sich maßgeblich den Folgen der irrsinnigen Außen(wirtschafts-/sicherheits)politik der EU und der Bundesregierungen verdankt) wurde bereits vorgeschlagen, in dem Bereich der Krankschreibung die Karenztage wieder einzuführen, die es in den 1950er und 60er Jahren bereits gegeben hatte. Karenztage zeichnen sich bekanntermaßen dadurch aus, dass in den ersten Tagen, entweder eins, zwei oder drei, die Arbeitgeber von der Lohnfortzahlung befreit sind und entsprechend dessen die kranken oder erkrankten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dadurch einen „ökonomischen Anreiz“ haben, sich nicht krank zu melden, denn sie bekämen keinen Lohn/Gehalt, da auch Krankengeld erst nach sechs Wochen fließt. Diese Argumentation wird immer wieder gerne von den Arbeitgebern in ökonomischen Krisenphasen hervorgebracht und ist in sich genommen nicht nur asozial, sondern völlig demagogisch. Denn erstens wird nie nachgewiesen, dass es in der Zeit davor tatsächlich zur Zunahme von (nicht-legtimierten) Krankschreibungen gekommen ist, die auf ein (rechtswidriges) Ausnutzen der Krankschreibung zurückgeführt werden konnten. Und zweitens geht es den Arbeitgebern in akuten Krisenphasen kapitalistischer Akkumulation ganz offensichtlich darum, auf Teufel komm‘ raus, jede ökonomische Belastung ihrer betrieblichen Misswirtschaft durch Reduktion möglichst aller verpflichtenden (Sozial-)Kosten abzusenken. Wer anderes – und das heißt den massiven Missbrauch der Krankschreibung durch Versicherte – glaubt, hat die Dialektik von Kapitalismus und Kostensenkung während Krisenprozessen schlicht nicht begriffen. 

Im Endeffekt handelt es sich bei diesen Maßnahmen um einen originären Sozialdarwinismus, denn er legt ökonomische Belastungen (bzw. Entlastungen der Arbeitgeber zur Realisierung einer gewünschten Profitrate) und den Entzug von sozialen Rechten und Ansprüchen den Schwächsten der Gesellschaft auf. Und das sind unter anderem eben die akut und chronisch erkrankten (Erwerbs-)Tätigen in einem polit-ökonomischen Gemeinwesen. Dabei spielt auch keine Rolle, dass es scheinbar der Sozialdemokratie gelungen ist, die Karenztage zu verhindern. Denn stattdessen sind erkrankte Versicherte gezwungen, eine sofortige amtliche bzw. ärztliche Krankschreibung, also Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, am ersten Tag einer Erkrankung beim Arbeitgeber vorzulegen – Bürokratismus zum Wohlfühlen. Zudem wurde die telefonische Krankschreibung abgeschafft, die während der Coronazeit vor übermäßigen Infektionen und einer Infektionswelle durch Arztkliniken oder Arztpraxen schützen sollte und seitdem recht häufig genutzt worden ist. Aber selbst das Statistische Bundesamt, das einen Anstieg von 2021 bis 2024 der durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeitstage verzeichnet hat (wobei 2024 sogar ein leichter Rückgang zu verzeichnen war), schreibt auf seiner Webseite, dass das vor allem dadurch geschehen sei, Genaueres weiß man nicht, weil durch die telefonische Krankschreibung eben auch kürzere Tage der Krankenkasse gemeldet worden sind, was früher unterging. Missbrauch sieht anders aus; aber darum geht es bei dieser orientierungs- und hirnlosen Sparorgie überhaupt nicht. 

Die Politik hat also wieder einmal mal völlig evidenzfrei etwas beschlossen, was durch amtliche Zahlen des staatseigenen Statistikamtes ganz anders interpretiert werden muss. Die 2021 eingeführte telefonische Krankschreibung hat laut der der Ärzteschaft zudem zu einer Entlastung der Praxen von übermäßigen Patientenaufkommen geführt. Denn, man vergesse nicht, gerade die Hausarztversorgung liegt in Deutschland weitgehend darnieder; Hausärzte und Hausärztinnen sind die schlecht bezahltesten Mediziner:innen hierzulande und deutlich überaltert. Und die telefonische Krankschreibung war eine Möglichkeit, die Arbeitsbelastung von Ärztinnen und Ärzten, insbesondere von Hausärztinnen und Hausärzten, nicht nur zu beschränken, sondern einen einigermaßen sinnvollen Arbeitsablauf in den Praxen sicherzustellen und damit auch die Wartelisten für andere gesetzliche versicherte Erkrankte insgesamt zu verringern (dass privat Versicherte besser dran sind, wird natürlich nicht angefasst, da sind die strukturkonservative CDU/CSU und – möglicherweise – auch die politisch gern verbeamteten SPD-Funktionsträger dagegen – eine nachweisbare These, die zu belegen einst (2007) einem gewissen Karl Lauterbach viel Unmut gebracht hat).

Die gesetzliche Forderung, jetzt ab dem ersten Tag dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, wird deswegen de facto nicht funktionieren, weil am ersten Tag in der Regel, außer es ist ein Wochenende, die Erkrankungseinschränkungen so hoch sind, dass entweder mit fiebrigen oder starken Schmerzen oder sonstigen körperlichen Einschränkungen physiologischer, kardiologischer oder neurologischer Art und Weise, Hausärzte (oder Krankenhäuser, wenn kein Arzt vorhanden) aufgesucht werden müssten (was in vielen Fällen nicht funktionieren wird) und damit schlimmstenfalls die Hausarztpraxen explodierend aus allen Nähten platzen werden. Das wird zu Unmut führen, aber ist der Politik natürlich herzlich egal. Operation gelungen, Patient (fast) tot. Und: für den (nicht so) kleinen Teil derjenigen, die wie sogenannte Wochenend- oder Mehrtagespendler auf ihren Pendlertouren in der Ferne ohne Arztkontakt krank werden sollten (selbst jene mit Zweitwohnsitz, vulgo: Schlafzimmer am Arbeitsort), besteht eigentlich nur noch die Möglichkeit, sich entweder verzweifelt um Kontakt zu einer (zweiten) Hausarztpraxis an ihrem Arbeitsort (fernab der Heimat) zu kümmern oder sich bei größeren Einschränkungen ins Krankenhaus zu begeben oder präsentistisch und höchst präventionswidrig krank zur Arbeit zu gehen. Bürokratieabbau – für wen eigentlich? – sieht anders aus. Bürokratische Regeln sind auch Bestandteil prozeduraler Demokratie und Effizienz des Rechtsstaates. Wer Bürokratie abbaut, baut auch Rechte ab – das mag im Einzelfall auch sinnvoll sein, aber als Pauschalstrategie ist es nur Dummheit.

Eine solche fatale Wirkung der orientierungslosen Maßnahmen kann unmöglich gesundheitspolitisch sinnvoll sein und muss deswegen als eine sozialdarwinistische Form der Krankendisziplinierung und darf keinesfalls als Gesundheitspolitik bezeichnet werden, denn sie trifft besonders jenen Teil, der trotz psychischer oder körperlicher Einschränkungen noch erwerbstätig bleiben will – als die wirklich Leistungsfähigen und -willigen. Stattdessen bezeugt der bodenlose Irrsinn der Maßnahmen die völlige Konzeptionslosigkeit in den politisch verantwortlichen Etagen oder – noch schlimmer – die politische Durchsetzung urkapitalistischen Sozialdarwinismus (ein Vorgeschmack darauf, was wir mit der AfD-„Sozialpolitik“ noch erleben werden). Wie schon der einstige und für seine klassenkämpferischen Radikalforderungen berüchtigte BDI-Präsident Tyll Necker in den 1980er Jahren zu sagen wusste: in der Krise sind „die Menschen reif“ für Kürzungsmaßnahmen. Eine Sozialdemokratie, die sich brüstet, Karenztage in der GKV verhindert zu haben und dann irrlichternden (Ersatz-)Maßnahmen für Kürzungsorgien in der GKV zustimmt (und den Sozialdarwinismus an der Heimatfront mitlegitimiert), hat es nicht mehr verdient als sozialpolitisch kompetent wahrgenommen zu werden. Ihr (traditionsreicher) Haß auf alles Ärztliche verblendet ihren klaren Blick auf elementare Probleme im Gesundheitswesen (der GKV), manche Errungenschaften und macht sie abhängig von der gesundheitspolitisch immer noch strukturkonservativen CDU/CSU. Es ist Zeit, sich von der SPD und ihren strukturkonservativen Koalitionspartner zu verabschieden. „Linke“ Gesundheitspolitik ist gescheitert – ein „Neustart“ nicht erkennbar. Düstere Zeiten kommen. 

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