Januar 29, 2020

Neues Vergütungssystem im ambulanten Sektor…?

Am 28. Januar 2020 hat die Honorarkommission für ambulante ärztliche Vergütung ihren Bericht für ein „modernes Vergütungssystem“ in der ambulanten Ärztlichen Versorgung übergeben. Jens Spahn fand die „intensive und konstruktive Arbeit“ ganz großartig.

Wenn man in den Bericht mal reinschaut, sieht man ein sehr, sehr langes Dokument, das zunächst einmal die derzeitige Situation beschreibt und danach fragt, warum ein neues Vergütungssystem denn nötig ist. Die Begründung für die Kommission liest sich so:

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode des Bundestages aus dem Jahr 2018 wurde daher vorgesehen, dass eine Kommission bis Ende 2019 „[…] unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaft-lichen Fragen Vorschläge vorlegt […]“, wie ein modernes Vergütungssystem geschaffen werden könnte, „[…] das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbildet.“ Diesem Auftrag ist das Bundesgesundheitsministerium im Sommer 2018 mit der Bestellung der wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) nachgekommen. Das nachfolgende Gutachten fasst die zahlreichen Diskussionen, Anhörungen und Recherchen der Kommissionsmitglieder, die durch eine Geschäftsstelle unterstützt wurden, zusammen.

KOMV, Vorwort, S. I.

Ob es der Kommission gelungen ist, die Qudratur des Kreises zu bewerkstelligen, d.h. die wegen der ökonomischen Anreize ungleiche Behandlung von privat und gesetzlich Versicherten zu reduzieren, ohne dass den privatärztlichen Einnahmequellen in der niedergelassenen Ärzteschaft und den (zunehmend gewinnorientierten) MVZ die monetäre Luft ausgeht? Eine genauere Lektüre wird es zeigen. Also: mal reinschauen…

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